Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Rohrservice Schade
1.
Allgemeines
1.1
Die vereinbarten Leistungen in den Bereichen Mess- und
Diagnosetechnik, Ortungstechnik, Begutachtungen und Rohr- und
Kanalreinigungen sind keine Bauleistungen.
Für diese und für alle übrigen Leistungen einschließlich der Beratung
gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.2
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende
Gegenbestätigungen des Auftraggebers sind für uns unverbindlich, auch
wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen
schriftlichen Anerkennung.
Es gelten die Geschäftsbedingungen der Firma Rohrservice Schade.
1.3
Unsere Leistungen führen wir entsprechend der Technik der Geräte aus,
ohne dass wir die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes
garantieren können.
Zur Erbringung unserer Leistung dürfen wir auch Unteraufträge an
qualifizierte Fachfirmen vergeben.
Alle zu erbringenden, jedoch nicht in unserem Leistungsverzeichnis
erfassten Leistungen, werden nach marktüblichen Preisen abgerechnet.
2.
Angebot und Vertragsabschluss
2.1
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnend sind.
Sie basieren auf dem erkennbaren Zustand der Sache zum Zeitpunkt der
Besichtigung.
3.
Sanierung / Reparaturen
3.1
Sanierungsarbeiten und Reparaturarbeiten falls nicht selbst durchgeführt
wird, dürfen von uns auch im Unterauftrag an autorisierte Kundendienste
und Fachfirmen vergeben werden.
4.
Mess- und Diagnosetechnische
Untersuchungen
4.1
Mess- und Diagnosetechnik und Ortungstechnik werden nach der
Technik der Geräte erbracht, ein Untersuchungserfolg kann jedoch nicht
garantiert werden.
Aus diesem Grund ist die Vergütung nicht erfolgsabhängig.
4.2
Für gleichwohl in diesem Zusammenhang auftretenden Schäden an dem
Untersuchungsobjekt, insbesondere an den zu untersuchenden
Rohrleitungen, sowie hiermit verbundenen Folgeschäden am Eigentum
des Auftraggebers oder eines Dritten, haften wir bei grober Fahrlässigkeit
bzw. Vorsatz, ansonsten wird keine Haftung übernommen.
4.3
Bauthermografie / Leitungsortung
Thermografie ist eine Messtechnik, mit der Oberflächentemperatur
bildlich dargestellt werden können.
Aufgrund der gemessenen Oberflächentemperatur können Rückschlüsse
auf den Bauzustand bzw. Ausführungszustand hinsichtlich des
Wärmeschutzes eines Gebäudes gezogen werden.
Die bei der Untersuchung gewonnenen Messergebnisse sind
Momentaufnahmen, die zum Zeitpunkt der Messung ermittelt wurden.
Wir gewährleisten die Richtigkeit der Messergebnisse und die daraus
gewonnenen Daten, die zum Zeitpunkt der Messungen vorlagen.
Für eine thermografische Untersuchung müssen bestimmte
Voraussetzungen vorhanden sein bzw. geschaffen werden.
Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, wird durch die Firma
Rohrservice Schade mitgeteilt.
Werden Anweisungen nicht eingehalten, kann für die Richtigkeit der
Messergebnisse keine Gewährleistung übernommen werden.
Bei Thermografie Leitungsortungen die für Bohrungen, Stemmarbeiten,
Umbauarbeiten usw. erfolgen, kann die Firma Rohrservice Schade nicht
für die daraus resultierenden Schäden am Rohrsystem, im/am Haus und
für das Inventar haftend gemacht werden.
4.4
Leckortung an Rohrsystemen
Thermografie, Horchgerät, Tracer-Gas-Verfahren,
Korrelationsmessverfahren etc. sind Hilfsmittel zur Ortung von
Rohrleckagen. Es kann aufgrund von vielen Unwägbarkeiten sowie
Unkenntnissen über die Rohrverlegung, Bodenaufbauten,
Rohrüberdeckungen und Konstruktion sowie Funktionstüchtigkeit und
Verlustmenge keine Garantie gegeben werden, eine Rohrleckage zu
finden.
Wir führen unsere Messungen und Untersuchungen nach bestem Wissen
sowie nach dem augenblicklichen Stand der Technik durch.
Bei der Leckortung wird die ermittelte Schadstelle, wenn sie repariert
werden soll, unter Zustimmung des Auftraggebers sofort geöffnet, damit
die Leckage sichtbar wird und der Wasserverlust abgeschätzt werden
kann.
Bei der Leckortung können sich konstruktiv bedingt, vermeintlich bzw.
typisch Leckagebilder auf dem Monitor zeigen, so dass unter Umständen
auch Rohrbereiche geöffnet werden, an denen keine Leckage vorhanden
ist.
Für diese umsonst geöffneten Bereiche kann keine Haftung übernommen
werden. Damit verbundene Kosten trägt allein der Auftraggeber.
Bei Vorhandensein von mehreren Leckagen kann es vorkommen, dass
mehrmals eine Leckortung vorgenommen werden muss, weil der größte
Teil des flüssigen Mediums nur an der größten Leckage entweicht.
4.5
Sonstige thermografische Untersuchungen
Bei anderen thermografischen Untersuchungen wie beispielsweise
Fachwerkuntersuchungen, Anlageinspektionen oder Verfahrenstechnik,
werden die Leistungen gesondert in einem Angebot dargelegt und
erläutert.
Die Gewährleistung für die Messergebnisse ergibt sich dann aus dem
speziellen Auftrag.
5.
Rohrreinigung
5.1
Bei einer Rohrreinigung oder Frässarbeiten mit Motorspirale oder
Hochdruckspülsystem wird für Beschädigungen (Rohrbruch, Risse,
Löcher usw.) durch nicht korrekte oder unzureichende Angaben zum
Rohrsystem (Material, Alter, Verlege Art), soweit dieses nicht einsehbar
ist, keine Haftung übernommen.
Besonders bei alten Leitungssystemen (Guss, Eternit, Steinzeug, Eisen,
altes HT usw.) wird ausdrücklich keine Haftung übernommen.
5.2
Für Rückstau und entstehenden Wasseraustritt/Überschwemmung in
anderen Bereichen im Gebäude bzw. Wohnungen, die durch eine
Verstopfungsbeseitigung oder Fräsarbeiten eventuell entstehen und
deren Folgeschäden, wird keine Haftung übernommen.
Die durch den Einsatz der Rohr- und Kanalreinigung eventuell
entstehenden Schäden wie durch einen Rohrbruch oder Wasseraustritt
am/im Gebäude und dadurch entstehenden Schäden an z.B. Möbeln,
Elektrogeräte, Bodenbelägen, Wänden, Fassaden usw. übernehmen wir
keine Haftung.
5.3
Bei entstehenden Schäden, ist der Auftraggeber/Hauseigentümer für die
Kosten und Behebung jener Schäden selbst verantwortlich inkl. aller
zusätzlich dafür anfallenden Kosten (Mauerwerk öffnen, Stemarbeiten,
Putzarbeiten, Leitungserneuerung bzw. Reparatur usw.).
Für Schäden die im/am Haus, Inventar, Bodenbelägen Hausrat usw.
entstanden sind, ist der Auftraggeber/Hauseigentümer selbst
Verantwortlich und muss auch hierfür die Kosten tragen.
Die Firma Rohrservice Schade kann nicht für die Schäden am
Rohrsystem, im/am Haus und für das Inventar haftend gemacht werden.
5.4
Rohr- und Kanalreinigungen werden nach der Technik der Geräte
erbracht, ein Reinigungs- und Entstopfungserfolg kann jedoch aus
Rohrablagerungen, Verstopfungsmaterialien und Rohrzustand nicht
garantiert werden.
Aus diesem Grund ist die Vergütung nicht erfolgsabhängig.
6.
Aufgaben des Auftraggebers
6.1
Der Auftraggeber stellt sicher, dass zu den vereinbarten Arbeitszeiten
freier Zugang zum Arbeitsplatz.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über die in seinem
Betrieb geltenden Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz- und
Umweltschutzvorschriften zu unterrichten.
6.2
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns alle erforderlichen Angaben
mitzuteilen, damit eine ordnungsgemäße Leckortung durchgeführt
werden kann.
Im Falle nicht korrekter oder unzureichender Angaben durch den
Auftraggeber entfällt jegliche Haftung unsererseits.
7.
Preise
7.1
Die Preise verstehen sich immer zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
7.2
An die in unseren Angeboten genannten Preise halten wir uns sechs
Wochen, falls nicht anders aufgeführt.
Generell wird die Ortung einer Leckagestelle gemäß unserer gültigen
Preisliste nach Pauschale und Stundensatz berechnet und ist nicht an
einen bestimmten Zeitraum gebunden.
Einsätze wie z.B. für Rohrreinigungen, Ortungen, Einzelmessungen
werden mit Stundensätzen berechnet.
Die erste Stunde wird immer voll berechnet. Jede weitere Stunde wird als
volle Stunde verrechnet. Als Messstunde gelten die Gerätelaufzeiten
einschließlich Auf- und Abbau der Geräte.
Erfolgt der Auftrag ohne vorausgegangenes Angebot, so erkennt der
Auftraggeber die Bestimmungen des jeweiligen Problemgrades sowie die
daraus resultierende Bemessung des Preises nach dem Leistungs- und
Berechnungsverzeichnis durch uns als verbindlich an.
Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so haben wir
Anspruch auf besondere Vergütung.
Der gestellte Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart oder
aufgeführt, sofort ohne Abzug zahlbar nach Rechnungserhalt.
Die An- und Abfahrt wird nach km Berechnet. Samstag, Sonn- und
Feiertage werden gesondert mit Zuschlägen berechnet.
7.3
Leckageortung
Sollten sich mehrere Leckstellen im Rohrsystem befinden und dadurch
mehrmalige Anfahrten erforderlich sein, wird je Ortstermin abgerechnet.
7.4
Leitungsortung / Gebäudethermografie
Kosten für Aufheizung / Beheizung an zu untersuchenden Anlagen und
Gebäuden gehen zu Lasten des Auftraggebers. Witterungs- und
temperaturbedingte Verzögerungen, Wiederholungen, Wartezeiten etc.
einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten werden nach unserer
gültigen Preisliste verrechnet.
Erforderliche Nebengeräte / Nebenleistungen wie z.B. Hebebühne /
Absperrungen / Genehmigungen / Rohr-Kamera etc. sind nicht enthalten.
8.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist 94032 Passau.
Sind beide Parteien dieses Vertrages Kaufleute, so wird als
Gerichtsstand je nach Streitwert 94032 Passau bestimmt.
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